Eine Bewertung Ihrer Immobilie durch einen Sachverständigen gibt Ihnen eine verlässliche Grundlage bei Vermögensfeststellungen, geplanten Verkäufen oder Beleihungen von Immobilien, steuerlichen Belangen, Erbauseinandersetzungen, Vererbungen, Scheidungen, usw.
Aufwand und Art des Gutachtens richten sich dabei maßgeblich nach dem Verwendungszweck. Zum Beispiel bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, bei denen ein Sachverständigengutachten als Parteivortrag eingesetzt werden soll, oder bei der Einreichung eines Verkehrswertgutachtens beim Finanzamt zwecks Minderung der Erbschaftssteuer bei Immobiliennachlässen und auch bei einigen anderen Anlässen ist ein ausführliches Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 BauGB nötig. Oftmals reicht aber auch eine Marktwertanalyse (das sog. “Kurzgutachten”), um die Fragestellungen verlässlich und belastbar zu klären. Vielleicht kann Ihnen aber auch eine Wohnmarktanalyse weiterhelfen. Hierbei handelt es sich um eine Kaufpreisauswertung in Kombination mit einer Analyse des Wohnumfeldes.
Wir bewerten nahezu alle Arten von Grundstücken und Immobilien, egal ob Massivhaus, Fertighaus, Holzhaus, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Reihenhaus, Doppelhaushälfte, Geschäftshaus, Bauernhaus, Anwesen, Schloss, Burg, Eigentumswohnung, Gewerbeobjekt, Geschäft, Hotel, Pension, Altenheim, Pflegeheim, Parkhaus und vieles mehr. Wir beraten Sie gerne zu einer geeigneten und kostengünstigen Lösung.
Gerne erarbeiten wir Ihnen ein Verkehrswertgutachten. Dazu benötigen wir von Ihnen sämtliche verfügbare Objektunterlagen, wie z.B.: – Pläne (Grundrisse, Lageplan, Schnitte) – Informationen über Modernisierungen, Instandsetzungen, Renovierungen – Informationen über das Baujahr und die Baukonstruktion – falls vorhanden: aktuellen Grundbuchauszug, aktuellen Bodenrichtwert.
Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 BauGB, abgerechnet nach Stundenaufwand mit einem Stundensatz von: | € 160,- / h |
Fahrtkosten für An- und Abfahrt, gerechnet vom zuständigen Büro, pro km: | € 0,95 / km |
Gebühren für amtliche Auskünfte (Grundbuchauszüge, Bodenrichtwerte, Einsichten in die Grundakte, Einsichten in die Bauakte) | tatsächliche Kosten |
Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in % auf die netto Rechnungssumme | 5 % |
Benötigen Sie nur Auskunft über den Immobilienwert für private Zwecke, können Sie sich gerne bei uns erkundigen, ob auch eine Marktwertanalyse (das sog. Kurzgutachten) ausreicht. Dieses ist weniger aufwendig und daher weniger kostspielig. Hierfür benötigen wir ebenso alle o.g. verfügbaren Objektunterlagen. Gerne vereinbaren wir einen Termin für einen Ortstermin mit Ihnen. Kontaktieren Sie uns dazu unter folgender Tel.-Nr. 08031 796 707 1 oder schreiben Sie uns
Marktwertanalyse | € 160,- / h |
Fahrtkosten für An- und Abfahrt, gerechnet vom zuständigen Büro, pro km: | € 0,95 / km |
Gebühren für amtliche Auskünfte (Grundbuchauszüge, Bodenrichtwerte, Einsichten in die Grundakte, Einsichten in die Bauakte) | tatsächliche Kosten |
Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in % auf die netto Rechnungssumme | 5 % |
*Die Preise verstehen sich jeweils inklusive der gesetzlichen MwSt.
Das Honorar für die Wohnmarktanalyse beträgt pauschal EUR 289,- inkl. MwSt.*
*Voraussetzung ist, dass der Kunde uns die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt. Diese wären: